Regelung zur Anwesenheit an der EUFH/ Medica-Akademie

Welche gesetzlichen Regelungen gelten?

  • Studien- und Prüfungsordnung EUFH
    • §12, „Zu den Prüfungen ist in der Regel zugelassen, wer in 80% der anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen eines Moduls anwesend war bzw. den Veranstaltungen entschuldigt ferngeblieben ist. Der Prüfungsausschussvorsitzende kann im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung abweichende Abwesenheitsquoten festlegen.“
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO), Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV), Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten(PhysTh-APrV)
    • Regelungen des LPH-MV,
      bei unentschuldigten Fehlzeiten und bei mehr als 60 Tagen Fehlzeit keine Zulassung zu den Staatlichen Prüfungen im 6. Semester.

Regelmäßiges Erfassen der Anwesenheit ist notwendig für:

  • Zulassung zu Modulprüfungen
  • Zulassung zu den Staatlichen Prüfungen
  • Anerkennung der Praktika

Wie und wo wird die Anwesenheit erfasst und ausgewertet?

  • Primäre Dokumentation durch die Dozenten
  • Erfassung der entschuldigt/unentschuldigten Fehlzeiten durch Studienorganisation
  • Erfassen der Fehltage im Praktikum (entschuldigt/unentschuldigt) durch Mentor der Praktikumseinrichtung

Entschuldigtes Fehlen

  • grundsätzlich gilt Anwesenheitspflicht
  • Freistellungen/ ärztliche Bescheinigungen müssen innerhalb von 3 Werktagen in der Studienorganisation vorliegen
  • Freistellungen nur mit „triftigem Grund“ (z.B. Krankschreibung inkl. Nachweis über Abwesenheitsgrund) gültig
  • als Freistellungsgrund wird „privat“ nicht akzeptiert
  • Freistellungsanträge für Arzttermine werden nur zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung akzeptiert
  • rückwärtige Freistellungsanträge werden nicht akzeptiert

Unentschuldigtes Fehlen

  • Es liegt kein genehmigter Freistellungsantrag/ keine ärztliche Bescheinigung vor
  • Gespräch mit Studienorganisation, wenn überdurchschnittlich viel und wiederholtes Fehlen vorliegt
    • Klärung der Ursachen des Fernbleibens
    • Klärung des Nachholens unentschuldigter Fehlzeiten
    • Klärung, wenn Fehlen Auswirkungen auf Zulassung zu Modulprüfungen oder Staatlichen Prüfungen bzw. Anerkennung der Praktika hat

 

Freistellungsantrag